Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGBs für Online-Bestellungen & Hausordnung

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Für die Bestellung und Reservierung gelten die nachstehenden Bedingungen (Teil 1) sowie bei Einlösung des Gutscheines bzw. bei Betreten des Tucherlandes die nachstehende Hausordnung (Teil 2).

Teil 1

Bedingungen für Bestellungen aus der Bundesrepublik Deutschland (Ausgabevertrag)

1. Vertragsschluss

(1) Mit Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ oder „Reservierung“ geben Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages mit der Tucherland GmbH & Co. KG, ab. Dieser Antrag setzt voraus, dass Sie zuvor unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen und die Belehrung über das unter Umständen bestehende Widerrufsrecht akzeptieren.

(2) An ihr Angebot sind Sie - vorbehaltlich einer Widerrufsmöglichkeit (vgl. Widerrufsbelehrung)- grundsätzlich für eine Dauer von zwei Wochen seit Abgabe gebunden. Sollte im Fall einer Reservierung das Datum der zu reservierenden Feier vor Ablauf der Zweiwochenfrist liegen, dann endet die Bindungsfrist einen Tag vor diesem Datum.

(3) Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich bestätigen oder die bestellte Sache an Sie übersenden oder wir dem Angebot nicht innerhalb 14 Tagen nach Eingang widersprechen.

(4) Sie können Gutscheine oder Saisonkarten bestellen oder eine Reservierung vornehmen.

(5) Gutscheine werden in Beträgen zu je 5 € gestaffelt und können auf Eintrittspreise, Geburtstagsfeiern oder in der Gastronomie eingelöst bzw. angerechnet werden. Es erfolgt keine Barauszahlung.

(6) Eine Saisonkarte ist gültig für 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Ausstellung und ermöglicht einem Erwachsenen oder einem Kind (je nach Karte) unbegrenzten Eintritt in das Tucherland. Die Erwachsenen-Saisonkarte kann auf eine zweite im Vorfeld festgelegte Person übertragen werden.

(7) Eine Reservierung ist die Abgabe einer Willenserklärung seitens des Kunden im Tucherland an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einen Geburtstagstisch sowie ggf. Programm und Menü zu buchen. Eine Reservierung kommt erst dann zustande, wenn das Tucherland die Reservierung ausdrücklich per Mail oder telefonisch bestätigt. Ist das gewünschte Datum/Zeit nicht mehr verfügbar, so wird dem Kunden ein Alternativtermin vorgeschlagen.

2. Zahlung und Lieferung

(1) Die Zahlung erfolgt per Vorabüberweisung auf das Ihnen in der Angebots- bzw. Bestellbestätigung mitgeteilte Konto.

(2) Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferung erfolgt binnen drei Tagen nach Erhalt der Zahlung.

3. Preise

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

(2) Bei einer Bestellung fällt eine Versandpauschale an:
Einkaufswert bis 29,00€: 1,00€ je Bestellung
Einkaufswert ab 30,00 €: 3,60€ je Bestellung (Versand per Einschreiben)

(3) Im Fall eines Widerrufs der Bestellung sind Sie zur Rücksendung der erhaltenen Eintrittskarten bzw. Gutscheine verpflichtet.

4. Daten

Beachten Sie hinsichtlich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten bitte unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.

(2) Als Besteller dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

6. Reklamationen, Angaben zur Gesellschaft

Im Falle von Reklamationen wenden Sie sich bitte an:
Tucherland GmbH & Co. KG
Marienbergstraße 102
90411 Nürnberg
Tel.: 0911 – 23 999 99
E-Mail: info@tucherland.de

Amtsgericht Nürnberg HRA 13 958
Komplementär: Tucher Stiftung Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Dr. Thomas Hörlbacher

7. Sonstiges

(1) Das Eigentum an der gelieferten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung auf Sie über.

(2) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(4) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Ansprüche Nürnberg der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Wenn Sie Verbraucher (§ 13 BGB) sind, dann steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie nachfolgend belehren. Verbraucher in dem Sinn ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ist und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) ausgeübt, indem Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Tucherland GmbH & Co KG
Marienbergstraße 102
90411 Nürnberg
Email: info@tucherland.de

Sie können dafür das nachstehende Muster – Widerrufsformular – verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

Bei gelieferten Sachen gilt:

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die gelieferte Sachen (Gutscheine, Saisonkarten u.ä.) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die gelieferten Sachen zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die gelieferten Sachen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die gelieferten Sachen vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der gelieferten Sachen.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

-Muster-Widerrufsformular-

Der Widerruf ist gerichtet an die

Tucherland GmbH & Co KG

Marienbergstraße 102

90411 Nürnberg

Email: info@tucherland.de.

Hiermit widerrufe (n) ich/wir den vom mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die

Bestellung eines [Bitte Text eingeben]

Bestellung vom: [Bitte Text eingeben] / Erhalten am [Bitte Text eingeben]

Name des/der Verbraucher(s): [Bitte Text eingeben]

Anschrift des/der Verbraucher(s):

[Bitte Text eingeben]

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

[Bitte Text eingeben]

Ort, Datum

[Bitte Text eingeben]

-Ende des Widerrufsformulars-


Teil 2

Hausordnung für die Tucherland Erlebniswelt (AGB zum Hauptvertrag bei Einlösung von Gutscheinen/Nutzung von Eintrittskarten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Hausordnung für die Tucherland Erlebniswelt –

Herzlich willkommen in der Tucherland Erlebniswelt!

Wir freuen uns, Sie in unserer Freizeiteinrichtung mit angegliedertem Gastronomiebereich begrüßen zu dürfen. Damit es allen Gästen in der Tucherland Erlebniswelt gut gefällt, haben wir einige Verhaltensregeln und Hinweise zusammengestellt, die Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns sicherlich gerne befolgen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte, aber auch mit Betreten der Tucherland Erlebniswelt erkennen Sie die nachfolgend aufgeführten Regeln sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als bindend an. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, wenden Sie Sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen, die Sie fachkundig beraten werden.

I. Hausrecht

Die Tucherland GmbH & Co. KG und das von ihr bevollmächtigte Personal ist berechtigt, Personen, die gegen die Grundsätze dieser Hausordnung handeln oder Anweisungen des Personals nicht beachten, entschädigungslos aus der Tucherland Erlebniswelt zu verweisen. Darüber hinaus können solche Besucher im Einzelfall auch für die Zukunft zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Benutzung unserer Einrichtung ausgeschlossen werden. Das Recht der Tucherland GmbH & Co. KG, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

II. Parken

1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

2. Um den störungsfreien Verkehr auf unseren Parkplätzen zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres Personals bzw. die aufgestellten Beschilderungen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs bitte darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und ggf. Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände durch Dritte können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

III. Benutzungsberechtigung

1. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Freizeiteinrichtungen der Tucherland Erlebniswelt nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen.

2. Bei Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Hausordnung von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird.

3. Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Aufenthalt in der Tucherland Erlebniswelt eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, dürfen die Tucherland Erlebniswelt nicht betreten. Personen mit ansteckenden Krankheiten gehören ins Bett, nicht aber in die Tucherland Erlebniswelt!

 

IV. Öffnungszeiten/ Eintrittskarten

1. Die jeweils gültigen Nutzungsentgelte und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen in der Eingangshalle. Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten auch ohne Vorankündigung geändert werden können.

2. Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen der Tucherland Erlebniswelt. Ein Wiedereintritt ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises bei vorzeitigem Verlassen der Tucherland Erlebniswelt besteht nicht.

3. Finden in der Tucherland Erlebniswelt Sonderveranstaltungen im Sinne der Ziffer XIII. statt, kann die Tucherland GmbH & Co. KG den Zutritt zur Tucherland Erlebniswelt von dem Erwerb gesonderter Eintrittskarten abhängig machen. In diesem Falle berechtigen Dauerkarten, 10er-Karten usw. nicht zum Zutritt zur Tucherland Erlebniswelt.

4. Muss die gesamte Tucherland Erlebniswelt für Reparaturen, Reinigungen usw. geschlossen werden, berechtigen bereits erworbene Eintrittskarten (auch Dauerkarten, 10er-Karten usw.) während dieser Zeit nicht zum Zutritt. Eine anteilige Rückerstattung des Preises für gegebenenfalls erworbene Dauerkarten erfolgt nicht.

5. Die Tucherland GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, den Betrieb der Tucherland Erlebniswelt aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen.

V. Allgemeine Bestimmungen

1. Den Anordnungen des Personals ist im eigenen als auch im Interesse der Kinder Folge zu leisten.

2. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen in die Tucherland Erlebniswelt oder ihre Nebenräume nicht mitgebracht werden.

3. Fahrräder, Dreiräder, Roller, Rollschuhe (Roller Blades, Inlineskates etc.), Skateboards und ähnliches dürfen nicht mit in die Tucherland Erlebniswelt genommen bzw. dort benutzt werden. Eine Ausnahme gilt für Dreiräder mit Führungsstange sowie für Gehhilfen.

4. Das laute Abspielen von Musik und die sonstige akustische Wiedergaben mittels elektrischer oder elektronischer Geräte. ist in der Tucherland Erlebniswelt nicht gestattet.

5. Die feuerpolizeilichen Vorschriften in der Tucherland Erlebniswelt sind unbedingt zu beachten. Offenes Feuer, Tischfeuerwerk und das Anzünden von Kerzen ist in der gesamten Tucherland Erlebniswelt verboten. Gerade zum Wohle Ihrer Kinder ist auch das Rauchen nicht gestattet.

6. Der Verzehr von eigenen mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Tucherland Erlebniswelt untersagt.

7. Benutzen Sie nur die für Besucher freigegebenen Flächen. Für Unfälle in den als gesperrt gekennzeichneten Bereichen haftet die Tucherland GmbH & Co. KG wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht.

8. Helfen Sie, die Tucherland Erlebniswelt sauber zu halten und verwenden Sie die zahlreichen Abfallbehälter.

9. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen insbesondere nicht mit Gegenständen verstellt werden.

 

VI. Benutzung der Spielgeräte, Betreten des Spielbereichs

1. Der Spielbereich in Halle und Außenbereich der Tucherland Erlebniswelt ist ein Spielplatz für Kinder für Kinder und Jugendliche]. Der Kleinkinderbereich ist für Kinder bis zu vier Jahren gedacht. Erst nach Rücksprache mit dem Personal können Ausnahmen geduldet werden.

2. Aus Sicherheitsgründen können die Mitarbeiter der Tucherland GmbH & Co. KG die Anzahl der spielenden Kinder im Spielbereich beschränken.

3. Das Betreten des Spielbereiches in der Halle der Tucherland Erlebniswelt ist nur mit sauberen Hallensportschuhen oder auf rutschfesten Socken, nicht aber barfuß gestattet. ABS-Socken werden empfohlen. Straßenschuhe sind nicht zulässig.

4. Die Tucherland GmbH & Co. KG weist ausdrücklich auf mögliche Gefahren hin, die dem Sandkastenbereich insbesondere dem Sand innewohnen, z.B. Staub, Allergien, Infektionen etc.. Personen mit den vorgenannten Erkrankungen dürfen den Sandkastenbereich daher nicht betreten.

5. Bei den Naturbadeseen im Außenbereich kann es zu natürlichen Beeinträchtigungen der Wasserqualität und damit zu Einschränkungen der Bademöglichkeiten kommen; Ansprüche der Besucher aus diesen Beeinträchtigungen gegen die Tucherland GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen.

6. Um Verletzungen bzw. Verlust/Beschädigungen zu vermeiden, dürfen keine Fremdspielzeuge bzw. zweckfremde Gegenstände in den Spielbereich gebracht werden. Ausnahmen sind vom Personal zu genehmigen.

7. Glas, andere zerbrechliche oder scharfkantige Gegenstände sowie sonstige Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte, sind im Spielbereich untersagt. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grunde Getränke nicht aus dem gastronomischen Bereich in den Spielbereich mitgenommen werden dürfen.

8. Sie sind verpflichtet, mit den Spielgeräten pfleglich umzugehen. Sie haften für alle Schäden und Verunreinigungen, die Sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, insbesondere infolge Missachtung der Benutzungsanleitungen und Weisungen unseres Personals.

9. Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal bedient werden.

10. Beschädigte Spielgeräte sind umgehend dem Personal im Kassenbereich zu melden.

11. Der Verzehr von Speisen und Getränken im Spielbereich ist untersagt.

12. Kinderwägen dürfen nicht mit in die Halle genommen werden und sind deshalb im Auto zu lassen bzw. im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen.

VII. Aufsichtspflicht

Erziehungsberechtigte oder begleitende aufsichtspflichtige Erwachsende haben ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder auf mögliche Gefahren hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Tucherland Erlebniswelt zu beaufsichtigen. Dies erfordert die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen. Es ist den Erziehungs-berechtigten/Aufsichtspflichtigen nicht gestattet, die Tucherland Erlebniswelt ohne das Kind zu verlassen. Wir weisen alle Erziehungsberechtigten und begleitenden aufsichtspflichtigen Erwachsenden deshalb darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da die Tucherland GmbH & Co. KG Sie davon nicht entbinden kann. Eine Haftung der Tucherland GmbH & Co. KG für die Aufsicht oder Fürsorge des Kindes besteht nicht. Das Spielen und der Aufenthalt des Kindes in der Tucherland Erlebniswelt erfolgt auf eigene Gefahr des Erziehungsberechtigten bzw. des Aufsichtspflichtigen. In diesem Rahmen haften Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige auch für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

VIII. Haftung

1. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Tucherland Erlebniswelt erfolgt auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Tucherland GmbH & Co. KG, die unternehmenseigenen Spielgeräte und die weiteren Einrichtungen der Tucherland Erlebniswelt in einem gebrauchs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

2. Die Tucherland GmbH & Co. KG haftet nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen zumindest fahrlässig verursacht haben.

Die Tucherland GmbH & Co. KG haftet ebenfalls für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Besucher vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung der Tucherland GmbH & Co. KG für Vermögens- und Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.. Dies gilt auch bei durch leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten durch gesetzliche Vertreter oder Angestellte der Tucherland GmbH & Co. KG verursachten Sach- und Vermögensschäden..

3. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Tucherland GmbH & Co. KG im Übrigen, d.h. bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten,  nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bzw. für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4. Für vom Besucher selbstverschuldete Schäden haftet die Tucherland GmbH & Co. KG nicht.

5. Die Tucherland GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, z. B. Smartphones, Kameras, Schmuck etc., die während der Benutzung eines Spielgerätes beschädigt bzw. zerstört werden oder verloren gehen. Für Wertgegenstände stehen gegen Gebühr Schließfächer zur Verfügung..

6. Für abhanden gekommene Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld – auch in abgeschlossenen Umkleideräumen, Aufbewahrungsschränken oder auf dem Parkplatz – haftet die Tucherland GmbH & Co. KG nicht, es sei denn die Tucherland GmbH & Co. KG hat den Verlust grob fahrlässig  oder vorsätzlich verschuldet.. Bei Verlust des Aufbewahrungsschrankschlüssels hat der Besucher Wertersatz in Höhe von € 10,00 zu zahlen.

7. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

IX. Ausfall von Anlagen

Beim Nichtbetrieb einzelner Anlagen, insbesondere aufgrund von Reparaturen, TÜV -Prüfungen oder höherer Gewalt, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung erfolgen. Nur bei mehrstündigem Ausfall aller oder wesentlicher Teile der technischen Anlagen können Sie unter Vorlage der gültigen Eintrittskarte und unter Angabe von Adresse und Bankverbindung an der Kasse während der Kassenöffnungszeiten die Rückerstattung des Eintrittsgeldes anmelden. Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos. Mit der Anmeldung eines Rückerstattungsanspruches erlöschen alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen. Die Tucherland Erlebniswelt muss sofort verlassen werden.

X. Schadensmeldung

Alle Einrichtungen in der Tucherland Erlebniswelt werden sorgfältig und regelmäßig gepflegt und überwacht. Sollten Sie oder die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Personen dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden unverzüglich und vor Verlassen der Tucherland Erlebniswelt an der Kasse. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung erst später und nach dem Verlassen der Tucherland Erlebniswelt erfolgt und wenn Sie diese Verspätung zu vertreten haben.

XI. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen, Fotoaufnahmen

Werbung in der Tucherland Erlebniswelt und auf den dazugehörigen Parkplätzen wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleitungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

XII. Verlassen der Tucherland-Halle

Vor Verlassen der Tucherland Erlebniswelt geben Sie bitte entliehene Spielgeräte oder sonstige Gegenstände zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

XIII. Sonderveranstaltungen

1. Die Tucherland GmbH & Co. KG bietet die Möglichkeit, Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern und sonstige Sonderveranstaltungen in der Tucherland Erlebniswelt durchzuführen. Solche Veranstaltungen sind rechtzeitig und unter Festlegung der Einzelheiten mit der Tucherland GmbH & Co. KG zu vereinbaren.

2. Bei Absage oder Rücktritt von der vereinbarten Sonderveranstaltung ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen, wenn die Absage bzw. der Rücktritt erst am Tag der Veranstaltung erfolgt. Erfolgt die Absage bzw. der Rücktritt innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% zu zahlen. Bei einer Absage bzw. einem Rücktritt von mehr als 5 Tagen vor der Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Dem Kunden/Besucher bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden der Tucherland GmbH & Co. KG durch die Absage nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die hier festgelegten pauschalierten Beträge.

XIV. Kontrollen

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter der Erlebniswelt im Interesse der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter der Erlebniswelt Kontrollen durchführen. Die Mitarbeiter der Erlebniswelt sind befugt, Kleidungsstücke, Taschen und andere Behältnisse jedes Besuchers zu untersuchen, um festzustellen, ob eine Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter durch das Mitbringen von Drogen, Alkohol sowie auch Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen zu befürchten ist. Sie willigen in diese Maßnahmen ein.

Wenn Sie oder die Personen, die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegen, sich derartigen Kontrollen verweigern, sind die Mitarbeiter der Erlebniswelt berechtigt, Sie und die betreffenden Personen vom Gelände der Erlebniswelt zu verweisen. Gleiches gilt, wenn bei den Kontrollen festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die Besucher und/oder die Mitarbeiter besteht.

XV. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Ausschließlicher Gerichtstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg.

3. Hinweis nach § 36 VSBG: Tucherland GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschichtungsstelle teilzunehmen.